Altersvorsorge-Depot

Die neue Form der privaten Altersvorsorge

Mit dem Altersvorsorge-Depot soll die staatlich geförderte private Altersvorsorge stärker auf langfristigen Vermögensaufbau und die Chancen des Kapitalmarkts ausgerichtet werden. Erfahrt bei uns, wie das Altersvorsorge-Depot funktioniert, welche Förderung möglich ist und welche Chancen und Risiken damit verbunden sind.

Was ist das Altersvorsorge-Depot?

Das Altersvorsorge-Depot ist Bestandteil der Reform der privaten Altersvorsorge. Es soll Anlegern ermöglichen, staatlich gefördert für das Alter vorzusorgen und dabei stärker in chancenorientierte Kapitalanlagen zu investieren.

Im Gegensatz zu klassischen Altersvorsorgeprodukten ist beim Altersvorsorgedepot keine vollständige Beitragsgarantie vorgesehen. Dadurch können langfristig höhere Renditechancen entstehen, gleichzeitig tragen Anleger aber auch das Risiko von Wertschwankungen und möglichen Verlusten.

MerkmalAltersvorsorge-Depot
Staatliche Förderung✓
Kapitalmarktanlage✓
ETFs möglich✓
Beitragsgarantienicht zwingend
Langfristige Altersvorsorge✓
Wertschwankungenmöglich

Vorteile des staatlich geförderten Altersvorsorge-Depots:

Grundzulage

Kinderzulage

Zulagen für 18 bis 25 Jährige

Alle können partizipieren

So funktioniert das Altersvorsoge-Depot

Schritt 1

Regelmäßig einzahlen

Du zahlst regelmäßig oder entsprechend den jeweiligen Vertragsbedingungen in dein Altersvorsorge-Depot ein.

Schritt 2

Förderung erhalten

Deine Beiträge können nach den gesetzlichen Regelungen durch staatliche Zulagen und weitere Förderungen unterstützt werden.

Schritt 3

Kapital investieren

Das angesparte Kapital wird in die zulässigen Anlageformen investiert und kann dadurch an der Entwicklung der Kapitalmärkte teilhaben.

Schritt 4

Auszahlungs-Phase

Das angesparte Vermögen wird für die gesetzlich vorgesehene Auszahlungsphase verwendet.

Rechenbeispiele: Wer bekommt überhaupt Zulagen?

Anbei ein paar Rechenbeispiele für die Förderungen gemäß verschiedener Lebenssituationen. Diese bekommst du, wenn du zulagenberechtigt bist.

Alrersvorsorge-Depot Berufseinsteiger

Berufseinsteiger mit kleinen Sparraten

Alrersvorsorge-Depot Familien mit zwei Kindern

Familie mit Recht auf Kindergeld

Alrersvorsorge-Depot Gutverdiener

Guterverdiener (Single + mittelalt)

Wichtige Information:

Die jährlichen Einzahlungen sind aktuelll vom Staat auf 6.840 € pro Vertrag begrenzt. Du kannst maximal zwei Altersvorsorge-Depots eröffnen. Die Zulagen bzw. Förderungen sind insgesamt auf maximal 1.800 € pro Person begrenzt. Wenn Du weitere Investitionen in Wertpapapiere vornehmen willst, so kannst du natürlich auch ein ganz normales Wertpapier-Depot eröffnen. Nutze hierfür einfach unseren Depot-Vergleich, um nach deinem Bedürfnis den passenden Anbieter zu finden.

SECTION UNFERTIG! Berechnungstool

Hier kann man vielleicht von GitHup einen Rechner einbinden, wenn das überhaupt möglich ist.

FAQ zum Thema Altersvorsorge-Depot

Ein Altersvorsorge-Depot ist ein staatlich geförderter Altersvorsorgevertrag, bei dem ohne Beitragsgarantie chancen- und renditeorientiert am Kapitalmarkt investiert wird.
Bei einem Altersvorsorge-Depot zahlst du Beiträge ein, die vom Anbieter am Kapitalmarkt angelegt werden. Dafür kannst du staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile erhalten.
Die neuen Altersvorsorgeprodukte werden ab dem 1. Januar 2027 angeboten. Dazu gehört auch das neue Altersvorsorge-Depot ohne Beitragsgarantie.
Ein Altersvorsorge-Depot kann von Personen abgeschlossen werden, die die gesetzlichen Voraussetzungen für die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge erfüllen. Dazu gehören insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildende sowie künftig auch bestimmte Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.
Das Altersvorsorge-Depot wird vor allem durch eine Grundzulage, eine Kinderzulage und den Berufseinsteigerbonus gefördert. Zusätzlich kann ein steuerlicher Vorteil über den Sonderausgabenabzug entstehen.
Die Grundzulage beträgt maximal 540 Euro pro Jahr. Zusätzlich sind bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr sowie einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus möglich.
Anspruch auf die staatliche Förderung haben Personen, die zum gesetzlich förderberechtigten Personenkreis gehören und die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen insbesondere unmittelbar förderberechtigte Arbeitnehmer sowie bestimmte Selbstständige.
In einem Altersvorsorge-Depot können gesetzlich zugelassene Kapitalanlagen eingesetzt werden. Dazu gehören unter anderem Fonds und ETFs.
Ja, ETFs können in einem Altersvorsorge-Depot eingesetzt werden, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und im jeweiligen Altersvorsorgevertrag zugelassen sind.
Ob einzelne Aktien in einem Altersvorsorge-Depot gekauft werden können, hängt von den gesetzlichen Anlagevorgaben und dem jeweiligen Altersvorsorgevertrag ab.
Welche ETFs für ein Altersvorsorge-Depot geeignet sind, hängt vom jeweiligen Vertrag, der Anlagestrategie, den Kosten, der Diversifikation und dem persönlichen Anlagehorizont ab.
In einen geförderten Altersvorsorgevertrag können jährlich bis zu 6.840 Euro eingezahlt werden. Davon werden bis zu 1.800 Euro im Rahmen der neuen Zulagenförderung berücksichtigt.
Ja. Für die Grundzulage ist grundsätzlich ein eigener Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr erforderlich. Das entspricht einem monatlichen Eigenbeitrag von durchschnittlich 10 Euro.
Ja. Ein Altersvorsorge-Depot kann regelmäßig mit monatlichen Beiträgen bespart werden. Der für die Grundzulage erforderliche Mindestbeitrag entspricht 10 Euro pro Monat beziehungsweise 120 Euro pro Jahr.
Die Kosten eines Altersvorsorge-Depots hängen vom jeweiligen Anbieter und Produkt ab. Beim gesetzlich definierten Standarddepot sind die Effektivkosten auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr begrenzt.
Während der Ansparphase werden die Erträge und Wertsteigerungen eines Altersvorsorge-Depots nicht laufend besteuert. Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich nachgelagert in der Auszahlungsphase.
Gewinne und Wertsteigerungen im Altersvorsorge-Depot werden während der Ansparphase nicht laufend besteuert. Sie sind jedoch nicht dauerhaft steuerfrei, da die Leistungen grundsätzlich in der Auszahlungsphase besteuert werden.
Leistungen aus einem steuerlich geförderten Altersvorsorgevertrag werden grundsätzlich in der Auszahlungsphase mit dem individuellen Steuersatz besteuert.
Das Geld aus einem Altersvorsorge-Depot wird grundsätzlich in der vorgesehenen Auszahlungsphase für die Altersvorsorge ausgezahlt. Je nach Vertragsgestaltung sind eine lebenslange Leibrente oder ein Auszahlungsplan möglich.
Ein Altersvorsorge-Depot ist grundsätzlich für die langfristige Altersvorsorge vorgesehen. Eine vorzeitige förderschädliche Auszahlung kann Auswirkungen auf erhaltene Zulagen und steuerliche Vorteile haben.
Ein Altersvorsorge-Depot kann grundsätzlich zu einem anderen Anbieter übertragen werden. Dabei können je nach Vertrag Kosten für den Wechsel oder die Übertragung entstehen.
Ja. Ein Altersvorsorge-Depot kann grundsätzlich auf einen anderen förderfähigen Anbieter übertragen werden. Für die Übertragung können Kosten anfallen.
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können grundsätzlich nach den bisherigen Regeln weitergeführt werden. Ein Wechsel in die neue Produktwelt der Altersvorsorge ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
Das Altersvorsorge-Depot ist ein neuer staatlich geförderter Altersvorsorgevertrag ohne Beitragsgarantie, während bestehende Riester-Verträge Bestandsschutz genießen und nach den bisherigen Regeln weitergeführt werden können.
Ja, bestimmte Selbstständige können künftig unmittelbar förderberechtigt sein und ein staatlich gefördertes Altersvorsorge-Depot nutzen. Dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Ja. Familien können neben der Grundzulage von der Kinderzulage profitieren. Für jedes Kind sind bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Jahr möglich.
Ja. Die neue Förderung unterstützt auch kleinere Eigenbeiträge. Für die Grundzulage reichen grundsätzlich 120 Euro Eigenbeitrag pro Jahr, und auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag entfallen 50 Cent Zulage je Euro.
Ja. Ein Altersvorsorge-Depot kann auch mit 30 Jahren abgeschlossen werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für die staatliche Förderung erfüllt sind.
Ja. Auch mit 50 Jahren kann grundsätzlich ein Altersvorsorge-Depot abgeschlossen werden, sofern die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sind.
Neue geförderte Altersvorsorgeprodukte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Welche Anbieter konkrete Altersvorsorge-Depots anbieten, hängt vom jeweiligen Marktangebot ab.
Ein Altersvorsorge-Depot ist ein staatlich geförderter Altersvorsorgevertrag, während ein normaler ETF-Sparplan grundsätzlich ungefördert und flexibler verfügbar ist.
Ein Altersvorsorge-Depot ist ein kapitalmarktorientierter Altersvorsorgevertrag ohne Beitragsgarantie. Eine private Rentenversicherung verbindet die Altersvorsorge dagegen mit einem Versicherungsvertrag und einer vorgesehenen Rentenzahlung.
Der Berufseinsteigerbonus ist eine einmalige Zulage von 200 Euro für Altersvorsorgende, die zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 Jahre alt sind und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die Kinderzulage beträgt einen Euro für jeden eigenen Beitragseuro, bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro pro Kind. Damit sind bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr möglich.

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