Das Altersvorsorge-Depot folgt grundsätzlich dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Während der Ansparphase fallen auf die Kapitalerträge innerhalb des Altersvorsorgevertrags keine laufenden Steuern an.
In der Auszahlungsphase werden die Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag grundsätzlich mit dem individuellen Steuersatz nach den gesetzlichen Regeln besteuert.