Bei geförderten Altersvorsorgeverträgen gelten besondere gesetzliche Regeln für eine vorzeitige Verfügung über das angesparte Vermögen. Eine vorzeitige Auszahlung kann dazu führen, dass erhaltene Förderungen und steuerliche Vorteile nach den gesetzlichen Vorgaben zurückgeführt beziehungsweise steuerlich berücksichtigt werden müssen.
Ein Vertrag kann grundsätzlich auch ruhend gestellt werden, sodass keine weiteren Beiträge eingezahlt werden, ohne den Vertrag unmittelbar aufzulösen.