Der gesetzliche Höchstbetrag für Einzahlungen in einen Altersvorsorgevertrag beträgt 6.840 Euro pro Jahr. Für die Berechnung der Grundzulage werden Eigenbeiträge bis 1.800 Euro berücksichtigt. Zusätzlich können die entsprechenden Zulagen hinzukommen.
Wer mehr als 1.800 Euro einzahlt, kann die zusätzlichen Beiträge weiterhin bis zum gesetzlichen Höchstbetrag in den Vertrag einzahlen. Die genaue steuerliche Behandlung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.