Die geförderte Altersvorsorge ist grundsätzlich auf die Altersvorsorge ausgerichtet. Für die Auszahlungsphase sieht das neue System verschiedene Möglichkeiten vor, darunter eine lebenslange Leibrente und einen befristeten Auszahlungsplan.
Die konkreten Voraussetzungen für Beginn und Gestaltung der Auszahlung ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben und dem jeweiligen Altersvorsorgevertrag.