Bei einem Altersvorsorge-Depot gibt es während der Ansparphase keine laufende Besteuerung der Kapitalerträge. Kursgewinne, Ausschüttungen und andere Erträge verbleiben damit zunächst im Altersvorsorgevertrag.
Die Besteuerung wird grundsätzlich in die Auszahlungsphase verschoben. Für steuerlich geförderte Leistungen gelten dabei die gesetzlichen Regeln der nachgelagerten Besteuerung.