Die Grundzulage beträgt 50 Cent für jeden der ersten 360 Euro Eigenbeitrag und 25 Cent für weitere Eigenbeiträge bis 1.800 Euro pro Jahr. Dadurch sind bis zu 540 Euro Grundzulage jährlich möglich.
Für jedes Kind kann ein zulageberechtigter Elternteil zusätzlich eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr erhalten. Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 Jahre alt ist und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Zusätzlich werden die Beiträge und Zulagen steuerlich berücksichtigt. Das Finanzamt prüft, ob sich über den Sonderausgabenabzug ein über die Zulagen hinausgehender Steuervorteil ergibt.