Wer kann ein Altersvorsorge-Depot abschließen?

Ein Altersvorsorge-Depot kann von Personen abgeschlossen werden, die die gesetzlichen Voraussetzungen für die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge erfüllen. Dazu gehören insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildende sowie künftig auch bestimmte Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.

Alles zum Altersvorsorge-Depot

Unmittelbar förderberechtigt sind insbesondere Personen, die gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind. Der förderberechtigte Personenkreis wird mit der Reform erweitert. Künftig gehören grundsätzlich auch bestimmte Selbstständige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG sowie Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung dazu, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Auch Ehegatten von unmittelbar förderberechtigten Personen können unter bestimmten Voraussetzungen mittelbar zulageberechtigt sein. Für die Grundzulage ist grundsätzlich ein eigener Beitrag von mindestens 120 Euro pro Jahr erforderlich.

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