Der Anbieterwechsel ermöglicht es, einen bestehenden Altersvorsorgevertrag zu einem anderen Anbieter zu übertragen. Dabei bleibt das vorhandene geförderte Altersvorsorgevermögen grundsätzlich innerhalb der geförderten Altersvorsorge.
Bei einem Wechsel sollten die Bedingungen des bisherigen und des neuen Anbieters verglichen werden. Insbesondere mögliche Übertragungskosten und die Kostenstruktur des neuen Vertrags können relevant sein.