Ein Anbieterwechsel ist bei geförderten Altersvorsorgeverträgen grundsätzlich möglich. Das vorhandene Altersvorsorgevermögen kann dabei auf einen anderen förderfähigen Vertrag übertragen werden.
Vor einem Wechsel sollten insbesondere die Übertragungskosten, die laufenden Kosten und die angebotenen Anlagemöglichkeiten geprüft werden. Bereits gefördertes Vermögen wird durch die Übertragung nicht erneut im selben Jahr gefördert.