Mit der Reform wird die bisherige Riester-Förderung für bestehende Verträge nicht einfach beendet. Bestehende Riester-Verträge können grundsätzlich weitergeführt werden.
Alternativ kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Wechsel in einen neuen Altersvorsorgevertrag erfolgen. Dabei müssen insbesondere die Bedingungen des bestehenden Vertrags und mögliche Wechselkosten berücksichtigt werden.