Ein zulageberechtigter Elternteil erhält für jedes Kind eine Kinderzulage von einem Euro für jeden eigenen Beitragseuro, solange der Eigenbeitrag für dieses Kind 300 Euro pro Jahr nicht übersteigt.
Dadurch sind bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr möglich. Die Kinderzulage wird unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes gewährt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.