Die Beiträge werden in einen staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag eingezahlt und entsprechend der gewählten beziehungsweise im Vertrag vorgesehenen Anlagestrategie investiert. Möglich sind unter anderem Fonds und ETFs. Auf die Beiträge können eine Grundzulage, eine Kinderzulage und unter bestimmten Voraussetzungen ein Berufseinsteigerbonus entfallen. Zusätzlich prüft das Finanzamt, ob sich durch den Sonderausgabenabzug ein weiterer steuerlicher Vorteil ergibt. Während der Ansparphase werden die Kapitalerträge nicht laufend besteuert. Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich nachgelagert in der Auszahlungsphase.
Weitere FAQ-Beiträge nach Kategorien:
Weitere FAQ-Beiträge nach Schlagwörter: