Die neue Zulagenregelung ist beitragsproportional aufgebaut. Wer unmittelbar förderberechtigt ist, erhält für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag 50 Cent Grundzulage je Euro. Damit beträgt die Grundzulage bei einem Eigenbeitrag von 360 Euro bereits 180 Euro.
Zusätzlich können bei Kindern Kinderzulagen hinzukommen. Die Förderung kann damit insbesondere bei kleineren und mittleren Eigenbeiträgen einen erheblichen Anteil der Einzahlung ausmachen.