Bei der geförderten privaten Altersvorsorge gilt grundsätzlich die nachgelagerte Besteuerung. Leistungen, die auf steuerlich geförderten Beiträgen und Zulagen beruhen, werden in der Auszahlungsphase grundsätzlich vollständig nach den gesetzlichen Regeln besteuert.
Für nicht geförderte Beiträge gelten besondere steuerliche Regelungen.