Ein zulageberechtigter Elternteil erhält für jedes Kind eine Kinderzulage in Höhe von 100 Prozent des eigenen Beitrags, solange dieser Beitrag 300 Euro pro Kind und Jahr nicht übersteigt. Bei einem Eigenbeitrag von 300 Euro pro Kind beträgt die Kinderzulage somit 300 Euro.
Die neue Regelung gilt unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Die bisherige Unterscheidung zwischen 185 Euro und 300 Euro Kinderzulage entfällt mit der neuen Förderregelung.