Wer hat Anspruch auf die Förderung des Altersvorsorge-Depots?

Anspruch auf die staatliche Förderung haben Personen, die zum gesetzlich förderberechtigten Personenkreis gehören und die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen insbesondere unmittelbar förderberechtigte Arbeitnehmer sowie bestimmte Selbstständige.

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Unmittelbar förderberechtigt sind insbesondere gesetzlich rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Auszubildende. Zusätzlich wird der förderberechtigte Personenkreis auf bestimmte Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen erweitert.

Auch mittelbar zulageberechtigte Ehegatten können unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Förderung erhalten. Für die Grundzulage ist grundsätzlich ein eigener Beitrag von mindestens 120 Euro pro Jahr erforderlich.

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