Voraussetzung ist, dass es sich bei dem Tiny House nicht um ein fest mit dem Boden verbundenes Gebäude handelt. Mobile Tiny Houses, die auf einem Fahrgestell gebaut sind und theoretisch jederzeit an einen anderen Ort transportiert werden können, gelten in der Regel als beweglich. Diese Mobilität ist der entscheidende Punkt für die steuerliche Anerkennung im Rahmen des IAB.
Ein weiteres Kriterium ist die betriebliche Nutzung. Das Tiny House muss überwiegend – also zu mindestens 90 % – betrieblich eingesetzt werden. Dies kann zum Beispiel bei einer gewerblichen Vermietung, der Nutzung als mobiles Büro oder als Gästeunterkunft für Geschäftszwecke gegeben sein. Eine private Nutzung, auch anteilig, kann die IAB-Fähigkeit gefährden.
Die Investitionsabsicht muss klar dokumentiert und innerhalb der gesetzlichen Dreijahresfrist umgesetzt werden. Angebote, Entwurfspläne oder Reservierungen dienen dabei als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
Tiny Houses sind als IAB-Investment besonders interessant, weil sie nicht nur steuerliche Vorteile bieten, sondern auch gesellschaftliche und ökologische Trends bedienen. Sie ermöglichen flexible Nutzungskonzepte, reduzieren Flächenverbrauch und fördern nachhaltige Bauweisen.
Wer ein Tiny House als IAB-Investment nutzen möchte, sollte jedoch unbedingt steuerlichen Rat einholen. Denn nicht jedes Modell erfüllt automatisch die Anforderungen. Die genaue Ausgestaltung des Tiny Houses – insbesondere im Hinblick auf Mobilität und betriebliche Nutzung – ist ausschlaggebend für die steuerliche Anerkennung.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass gut vorbereitete und dokumentierte Tiny House-Projekte durchaus vom Finanzamt als IAB-fähig anerkannt werden können – eine clevere Option mit Innovationsgeist und ökologischem Bewusstsein.