Werden Tiny Houses als bewegliche Wirtschaftsgüter anerkannt?

Tiny Houses erfreuen sich wachsender Beliebtheit – auch als Investment. Doch wie sieht es mit der steuerlichen Behandlung aus? Unter bestimmten Bedingungen können Tiny Houses als bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter gelten und somit über den Investitionsabzugsbetrag (IAB) steuerlich gefördert werden.

Schlagwörter:

direkt teilen:

Hinweis zu steuerlichen Inhalten:

Die Inhalte auf dieser Webseite dienen deiner allgemeinen Information und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen. Wichtig: Steuerliche Fragen sind oft individuell. Bitte hol dir im Zweifel immer persönlichen Rat bei einem Steuerberater oder einer anderen fachkundigen Person.

Interesse an steueroptimierten IAB-fähigen Direktinvestments?

Weitere FAQ-Beiträge nach Kategorien:

Weitere FAQ-Beiträge nach Schlagwörter:

Voraussetzung ist, dass es sich bei dem Tiny House nicht um ein fest mit dem Boden verbundenes Gebäude handelt. Mobile Tiny Houses, die auf einem Fahrgestell gebaut sind und theoretisch jederzeit an einen anderen Ort transportiert werden können, gelten in der Regel als beweglich. Diese Mobilität ist der entscheidende Punkt für die steuerliche Anerkennung im Rahmen des IAB.

Ein weiteres Kriterium ist die betriebliche Nutzung. Das Tiny House muss überwiegend – also zu mindestens 90 % – betrieblich eingesetzt werden. Dies kann zum Beispiel bei einer gewerblichen Vermietung, der Nutzung als mobiles Büro oder als Gästeunterkunft für Geschäftszwecke gegeben sein. Eine private Nutzung, auch anteilig, kann die IAB-Fähigkeit gefährden.

Die Investitionsabsicht muss klar dokumentiert und innerhalb der gesetzlichen Dreijahresfrist umgesetzt werden. Angebote, Entwurfspläne oder Reservierungen dienen dabei als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

Tiny Houses sind als IAB-Investment besonders interessant, weil sie nicht nur steuerliche Vorteile bieten, sondern auch gesellschaftliche und ökologische Trends bedienen. Sie ermöglichen flexible Nutzungskonzepte, reduzieren Flächenverbrauch und fördern nachhaltige Bauweisen.

Wer ein Tiny House als IAB-Investment nutzen möchte, sollte jedoch unbedingt steuerlichen Rat einholen. Denn nicht jedes Modell erfüllt automatisch die Anforderungen. Die genaue Ausgestaltung des Tiny Houses – insbesondere im Hinblick auf Mobilität und betriebliche Nutzung – ist ausschlaggebend für die steuerliche Anerkennung.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass gut vorbereitete und dokumentierte Tiny House-Projekte durchaus vom Finanzamt als IAB-fähig anerkannt werden können – eine clevere Option mit Innovationsgeist und ökologischem Bewusstsein.

Hier kostenlos IAB-Direktinvesmtents anfragen

Füllt das nachfolgende Anfrageformular mit allen vorliegenden Informationen aus. Wir werden diese umgehend intern verarbeiten und passende Angebote von unseren Kooperationspartnern vermitteln.

* Pflichtfeld