Was ist ein Investitionsabzugsbetrag (IAB)?

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein steuerliches Instrument, das es erlaubt, künftige Investitionen bereits vor ihrer Umsetzung steuermindernd geltend zu machen. Dadurch kann die Steuerlast deutlich reduziert und die Liquidität kurzfristig verbessert werden.

Schlagwörter:

direkt teilen:

Hinweis zu steuerlichen Inhalten:

Die Inhalte auf dieser Webseite dienen deiner allgemeinen Information und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen. Wichtig: Steuerliche Fragen sind oft individuell. Bitte hol dir im Zweifel immer persönlichen Rat bei einem Steuerberater oder einer anderen fachkundigen Person.

Steuern über IAB Direktinvestments optimieren

Weitere FAQ-Beiträge nach Kategorien:

Weitere FAQ-Beiträge nach Schlagwörter:

Der IAB ist in § 7g des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Hierfür dürfen bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter vorab gewinnmindernd abgezogen werden. Diese Rücklage kann für maximal drei Jahre bestehen bleiben. Innerhalb dieser Zeit muss das geplante Wirtschaftsgut angeschafft und in Betrieb genommen werden. Erfolgt die Investition nicht, muss der Abzugsbetrag rückwirkend aufgelöst und nachversteuert werden.

Ziel des Gesetzgebers ist es, Investitionen zu fördern. Da die Steuerersparnis bereits vor der eigentlichen Investition wirksam wird, kann Kapital für andere Zwecke freigesetzt werden – etwa für die Vorbereitung oder Finanzierung der Investition.

Der IAB ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So darf der Gewinn des Unternehmens im Jahr der Bildung des IAB bestimmte Grenzen nicht überschreiten (aktuell 200.000 Euro bei Bilanzierenden). Zudem muss es sich bei der geplanten Investition um ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handeln, das voraussichtlich zu mindestens 90 % betrieblich genutzt wird.

Durch die Nutzung des IAB können Unternehmen nicht nur Steuern sparen, sondern auch gezielt Investitionsprojekte planen und vorbereiten. In Kombination mit modernen Direktinvestments, z. B. in Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher oder Tiny Houses, ergeben sich interessante Gestaltungsspielräume für unternehmerisch denkende Steuerpflichtige.