Steuerlich gesehen ergibt sich daraus ein Liquiditätsvorteil: Weniger zu versteuernder Gewinn bedeutet weniger zu zahlende Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Der Abzugsbetrag wird später mit den tatsächlichen Anschaffungskosten verrechnet, sobald das Wirtschaftsgut angeschafft und genutzt wird. Erfolgt die Investition nicht innerhalb der Dreijahresfrist, muss der Betrag nachversteuert werden.
Ein konkretes Beispiel: Ein Unternehmer oder eine vermögende Privatperson plant, im kommenden Jahr eine Photovoltaikanlage als Direktinvestment zu erwerben. Die geplanten Kosten betragen 100.000 Euro. Bereits im laufenden Jahr kann er 50.000 Euro davon als IAB steuerlich geltend machen. Bei einem Steuersatz von z. B. 40 % bedeutet das eine sofortige Steuerersparnis von 20.000 Euro.
Wichtig ist, dass der IAB in der Steuererklärung korrekt erfasst und dokumentiert wird. Zudem muss glaubhaft gemacht werden, dass die Investition konkret geplant ist. Hierzu können Angebote, Projektplanungen oder Reservierungsbestätigungen aus dem zutreffenden Steuerjahr herangezogen werden. Spätestens mit der Umsetzung der Investition muss diese steuerlich korrekt verbucht und der IAB entsprechend aufgelöst werden.
IAB Investments eignen sich besonders gut für nachhaltige Direktinvestments, da diese sowohl steuerlich als auch ökologisch vorteilhaft sind. Wer gezielt investiert und die steuerlichen Spielräume optimal nutzt, kann sowohl seine Steuerlast senken als auch Vermögen aufbauen.